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Pflegerische Tätigkeiten

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Psychiatrische Pflege

 

Steht für mehr Lebensqualität in schwierigen Situationen.

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Unter psychiatrischer Pflege wird die Unterstützung im Lebensalltag verstanden, mit Rücksicht auf die die tagesaktuellen Möglichkeiten, mit den Erwartungen an den Tag.

Dies kann in Krisen sein sowie in stabilen Phasen. So begleiten wir die Menschen im alltäglichen Leben.

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Pflegeleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherer gemäss KVG und werden verschiedenen Kostenträgern in Rechnung gestellt.

Rechnungsträger sind die jeweiligen Krankenkassen der Krankenversicherten in der Pflichtversicherung. 

Massgebend ist der Tarif für die Pflegeleistungen, der jährlich aufgrund der ausgewiesenen Vollkosten der Spitexorganisation mit kommunalem Leistungsauftrag abzüglich der Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (für die Versorgungspflicht, Sicherstellung Service public, bedarfsgerechte Koordination, Ausbildung) mit der Gemeinde vereinbart wird. 

Die Krankenversicherer leisten gemäss Vorgabe des Bundes einen festen Beitrag. Ebenso haben die Kunden über 18 Jahre einen gesetzlichen Eigenanteil, die Patientenbeteiligung, von 10% dieses Beitrages zu übernehmen (max. Fr. 15.35 / Tag). Die Restkosten hat gemäss Gesetz die Wohngemeinde zu finanzieren.

Die Spitex ist gesetzlich verpflichtet, vor jeder Annahme eines Auftrages eine Bedarfsabklärung durchzuführen. Diese ist für pflegerische Leistungen kassenpflichtig. Die Kostenbeteiligung an der Bedarfsabklärung für Hauswirtschaft und Sozialbetreuung wird von den Krankenversicherern unterschiedlich gehandhabt.

Pflegeleistungen zu Lasten der IV, UV und MV unterstehen nicht dem Krankenversicherungsgesetz und damit auch nicht den Regelungen und Bestimmungen der Pflegefinanzierung. Den Versicherten darf zudem keine Patientenbeteiligung in Rechnung gestellt werden.

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Administrativvertäge für die Kantone Thurgau und St. Gallen bei der SBK. 

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